Geltendmachung einer Wertminderung nach Unfall
gegenüber gegnerischer Versicherung
Ein Unfallschaden ist meist nicht mit der schlichten Reparatur des Schadens erledigt. Fahrzeuge verlieren, nachdem sie einen Unfallschaden davongetragen haben, mitunter erheblich an Wert. Bei einer Abwicklung der Schadensfalls über eine Versicherung muss diese Wertminderung mit berücksichtigt werden. Nutzen Sie dieses Schreiben, um die Versicherung der Gegenseite auf die Berücksichtigung dieses Punktes aufmerksam zu machen und ihn in die Berechnung einfließen zu lassen.
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Sie können dem Anhang unseres Musterbriefs wertvolle Hinweise zum Thema Wertminderung entnehmen.