Insbesondere gegenüber freien Auftragnehmern sollte man sich als Unternehmer vor unerwünschten Informationsweitergaben schützen. Treffen Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung, die so formuliert ist, dass keine Missverständnisse aufkommen können und die für den Fall des Vertragsbruchs eine Vertragsstrafe vorsieht. Mit dieser den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechender Vereinbarung verpflichten Sie freie Auftragnehmer geheime Information oder Erkenntnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Dieses Verbot besteht unabhängig von der Art der Informationsübertragung und sichert Sie etwa bei der Anmeldung von Patenten ab. Rechtssicheres Muster hier downloaden und klare Verhältnisse schaffen.