Wenn Ihr Unternehmen eine Zusammenarbeit mit einer anderen Firma plant, dann werden im Rahmen des Projekts zwangsläufig streng vertrauliche Daten offengelegt. Auch Ergebnisse der Kooperation sollten nicht unbedingt für Dritte zugänglich sein. Mithilfe einer Geheimhaltungsvereinbarung sichern sich beide Vertragspartner umfassend ab. Definieren Sie genau, was vom Umfang der Geheimhaltungsverpflichtung erfasst werden soll. Wichtig ist die Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe im Fall eines Vertragsbruchs. Laden Sie einfach unser Muster herunter und ergänzen Sie es nach Bedarf.