Weitere Informationen zum Erlassvertrag
Dieser Forderungsverzicht in Form eines Erlassvertrages eignet sich für Forderungen aus zweiseitigen Geschäften (z.B. Bestellung einer Ware) und sichert Schuldner und Gläubiger gleichermaßen ab. Denn beide bestätigen durch Ihre Unterschrift, dass sie den Forderungsverzicht wünschen. Der Gläubiger muss daher nicht fürchten, dass der Schuldner durch verspätete Zahlung noch die Gegenleistung einfordern kann. Eine andere Form des Verzichts ist der Forderungsverzichts mit Besserungsschein. Hier erklärt der Gläubiger den Forderungsverzicht nur unter dem Vorbehalt der Besserung. Ist der Schuldner irgendwann einmal finanziell wieder besser aufgestellt, kann der Vertrag dann später noch ausgeführt werden. Falls es sich nicht um eine gegenseitige Forderung handelt, können Sie das Schuldanerkenntnis verwenden.
Falls der private Schuldner bereits im Insolvenzverfahren ist und keine Zahlungen zu erwarten sind, können Sie als Gläubiger auch einseitig auf die Forderung verzichten.