Einzelverbindungsnachweis
Verbindungsnachweis für Telefon- und Internetkosten
- Schnell und übersichtlich Telefon- und Internetkosten belegen!
- Belegt Werbungskosten für das Finanzamt
- Ausfüllbares Formular zum Sofort-Download
Berufliche Nutzung von Telefon und Internet kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Höhe der beruflich genutzten Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, können Sie die Gesprächspartner und die Verbindungszeit in einem Einzelverbindungsnachweis notieren und dann die Gesamtsumme ermitteln. Damit das Finanzamt Ihre Kosten anerkennt, muss diese Excel-Tabelle mindestens 3 Monate geführt werden.
Weitere Produktinformationen
Berufliche und private Telefonkosten können mit dem Einzelverbindungsnachweis problemlos ermittelt werden.