Anlage EÜR 2008

Einnahmenüberschussrechnung für das Kalenderjahr 2008

Egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Freiberufler sind, wenn Ihre Einnahmen über 17.500 Euro liegen und Sie diese nicht mittels Bilanzierung ermitteln, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Anlage EÜR ausgefüllt einzureichen. Mit dieser Anlage stellen Sie Ihre Betriebsausgaben Ihren Betriebseinnahme gegenüber, um auf diese Weise den Gewinn zu errechnen und ausweisen zu können. Das Formular wird Ihre Eingaben automatisch verrechnen und die entsprechenden Ergebnisse in die passenden Felder ausgeben. Denken Sie daran, das Formular beidseitig auszudrucken.

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