Vorteile des Ehegatten-Arbeitsvertrags
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen oder bei Freiberuflern ist es häufig so, dass Ehegatten als Mitarbeiter beschäftigt sind. Arbeitsverträge mit Ehegatten können verschiedene Vorteile für beide Vertragspartner haben. Dazu gehören Vorteile bei der Gewerbesteuerersparnis, zusätzliche Freibeträge (z.B. Arbeitnehmerpauschalbetrag, Grundfreibetrag), eine Altersvorsorge für den Ehegatten und weitere Vorzüge. Die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen setzt jedoch voraus, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, tatsächlich durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Aufgrund von zahlreichen Missbrauchsfällen kommt es in diesem Bereich verstärkt zu Kontrollen.
Da sich die Ansprüche an einen Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten an denen orientieren, die für Arbeitsverhältnisse zwischen Fremden gelten, enthält dieser auch die wesentlichen Punkte, die durch einen Arbeitsvertrag geregelt sind und die in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. So müssen im Vertrag etwa Urlaubsansprüche, Lohnzahlungen und Arbeitszeiten geregelt sein. Bis zu einer Einkommensgrenze von 400 Euro beziehungsweise einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Sunden (und liegt kein anderes Arbeitsverhältnis vor) ist der Lohn sozialversicherungsrechtlich steuerfrei.
Inhalt: Ehegatten-Arbeitsvertrag
- §1 Tätigkeitsbereich und Arbeitsort
- §2 Beginn des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
- §3 Vergütung
- §4 Arbeitszeit
- §5 Urlaub
- §6 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
- §7 Verschwiegenheitspflicht
- §8 Nebentätigkeit
- §9 Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens
- §10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- §11 Güterstand
- §12 Sonstige Vereinbarungen