Betriebsvereinbarung Videoüberwachung

Zur Zustimmung von Mitarbeitern

Videoüberwachung ist eine heikle und umstrittene Angelegenheit. Wenn Sie ein Videoüberwachungssystem in Ihrem Betrieb einführen wollen, müssen Sie sich auf jeden Fall die Zustimmung des Beriebsrat einholen. Halten Sie in einer detaillierten Betriebsvereinbarung fest, welchem Zweck das System dienen soll, welche Abteilungen von der Maßnahme betroffen sind, wer Zugriff auf die Daten hat und was im Anschluss mit ihnen passieren soll. Auf diese Weise schaffen Sie die nötige Transparenz, um ein vertrauensvolles Betriebsklima zu wahren.

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+ Betriebsfrieden sichern und Vereinbarung zur Videoüberwachung treffen!
+ Enthält Klauseln, denen der Bertriebsrat zustimmen kann
+ Downloaden und betriebsgerecht anpassen!

Weitere Produktinformationen

Diese Betriebsvereinbarung enthält folgende Paragraphen:  

§1   Geltungsbereich
§2   Zweckbindung
§3   Leistungs- und Verhaltenskontrolle
§4   Betroffene Abteilungen
§5   Systemdokumentation
§6   Schnittstellen, Übermittlung der Daten
§7   Aufzeichnungen
§8   Aufbewahrung und Löschung der Videobänder oder Datenplatten (Datenträger)
§9   Rechte und Pflichten des Werkschutzes und/oder des Sicherheitsunternehmens
§10 Rechte der Beschäftigten
§11 Rechte des Betriebsrates
§12 Zugang zum Monitorraum, Zugriffsberechtigungen
§13 Änderungen und Erweiterungen der Anlage
§14 Abschaffung des Videoüberwachungssystems
§15 Inkrafttreten und Kündigung

 



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