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Mitwirkung des Betriebsrats

Laut Betriebsverfassungsgesetz muss in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern in jedem Versetzungsfall der Betriebsrat zustimmen. Will er diese verweigern, muss die Verweigerung innnerhalb einer Woche schriftlich begründen. Bei nicht Einhalten dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung fristgemäß, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

Aus Beweisgründung und zur Rechtssicherheit sollte hier immer die Schriftform gewählt werden.

Rechtliche Definition

Arbeitsrechtliche Versetzung bedeutet die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches für mindestens 1 Monat, die mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist. Das heißt z.B. die Änderung des konkreten Arbeitsplatzes oder auch die Änderung der Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht.

Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat kann die Zustimmung der Versetzung unter bestimmten Gründen verweigern (siehe § 99 Abs. 2 BetrVG). In diesem Fall muss er die Verweigerung innerhalb einer Woche nach Inkenntnisnahme schriftlich begründen.