Benachrichtigung Versetzung Mitarbeiter
Betriebsrat teilt Arbeitgeber die beabsichtigte Versetzung eines Mitarbeiters mit
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber das Recht seinen Arbeitnehmer zu versetzen, sofern es nicht dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder einer gesetzlichen Bestimmung widerspricht. Der Betriebsrat des Unternehmens - soforn vorhanden - muss vorher über die Versetzung informiert werden und dieser auch zustimmen. Ohne die Zustimmung des Betriebsrates (oder der Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht) ist die Versetzung unwirksam. Laden Sie sich jetzt die Mustervorlage der Benachrichtigung des Betriebsrats schnell und einfach herunter und passen diese mit den einzelnen Daten des Arbeitnehmers an.
Mitwirkung des Betriebsrats
Laut Betriebsverfassungsgesetz muss in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern in jedem Versetzungsfall der Betriebsrat zustimmen. Will er diese verweigern, muss die Verweigerung innnerhalb einer Woche schriftlich begründen. Bei nicht Einhalten dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung fristgemäß, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Aus Beweisgründung und zur Rechtssicherheit sollte hier immer die Schriftform gewählt werden.