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Weitere Produktinformationen

Wurden Sie im Erbe Ihrer Eltern nicht erwähnt? Sind Sie sogar durch das Testament enterbt worden? Solange Ihnen nicht nach §2333 des BGB der Pflichtteil entzogen wurden, haben Sie einen Anspruch auf ein Teil des Erbes, selbst dann, wenn Sie explizit im Testament enterbt wurden. Um jedoch zu erfahren wie hoch Ihr Pflichtteil eigentlich ist, müssen Sie eine Auskunft darüber erhalten wie groß das gesamte Erbe ist. Dies tun Sie am besten mit unserer Muster-Vorlage für einen Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberichtigten gegen den Erben.