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Das ist zu beachten

Ob eine Führungskraft das Unternehmen "im Guten" verlässt oder der Trennung ein Zwist vorausgegangen ist - die bzw. der leitende Angestellte hat wie jeder andere Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Für die Erstellung ist ein Notar bzw. Anwalt nicht zwingend notwendig. Ein Musterarbeitszeugnis wie dieses enthält alle wichtigen Formulierungen für ein Zeugnis auf der Bewertungssstufe Note 2.