Vorsicht vor eigenen Formulierungen!
Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses eigene Formulierungen zu verwenden, ist ein gewagtes Experiment. Auch wenn man als Arbeitgeber seine Unzufriedenheit über die unterdurchschnittliche Leistung des Angestellten zum Ausdruck bringen möchte, ist Vorsicht geboten. Schnell kann eine allzu unverhüllte Formulierung in einer letztlich teuren juristischen Auseinandersetzung enden. Vertrauen Sie auf die bewährten Phrasen dieses Musterzeugnisses. Die branchenunabhängige Vorlage gibt ein Grundgerüst vor, an dem Sie sich bei der Bewertung des Mitarbeiters mit der Gesamtnote 3 orientieren können.