Eine studentische Hilfskraft kann für beide Seiten bereichernd sein. Der Arbeitgeber hat eine gut ausgebildete Arbeitskraft die schnell eingearbeitet werden kann und der Student die Möglichkeit ins Arbeitsleben zu schnuppern und bereits die erste Berufserfahrung zu sammeln. Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich an keine Formvorschrift gebunden ist, müssen nach dem Nachweisgesetz auch die wesentlichen Vertragsbedingungen mit einem Studenten schriftlich festgehalten und dem Studenten ausgehändigt werden. Grundsätzlich sollte egal in welchem Arbeitsverhältnis ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Das ergibt sich schon allein aus der Beweisfunktion eines schriftlich geschlossenen Vertrags. Der Arbeitsvertrag kann wirksam anhand einer Vorlage angerfertigt werden.
Folgende Paragraphen sind im Arbeitsvertrag aufgeführt:
Falls Sie den Studenten im Rahmen eines Mini-Jobs beschäftigen möchten, nutzen Sie bitte unser spezielles Formular.