Inhalt: Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte
Der Muster-Vertrag enthält die folgenden Paragraphen:
- §1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
- §2 Probezeit
- §3 Tätigkeit
- §4 Vergütung und Rückzahlungspflicht
- §5 Freiwillige Sonderzahlungen
- §6 Arbeitszeit
- §7 Urlaub
- §8 Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- §9 Verschwiegenheitspflicht
- §10 Wettbewerbsverbot
- §11 Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge
- §12 Nebentätigkeit
- §13 Vertragsstrafe
- §14 Gehaltspfändung, Gehaltsabtretung
- §15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Freistellung
- §16 Verwirkung von Ansprüchen, Ausschlussfristen
- §17 Personalfragebogen
- §18 sonstige Vereinbarungen
- §19 Vertragsänderungen und Teilnichtigkeit
Umgang mit sensiblen Informationen
In einem Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte gibt es besondere Punkte, die es zu beachten gilt. Da der kaufmännische Angestellte permanenten Umgang mit sensiblen, unternehmensinternen Informationen hat, muss der Arbeitsvertrag den Umgang mit diesen Informationen regeln. Das können zum Beispiel Kundendaten sein. Hier bietet sich die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht an, die dem Angestellten verbietet, bestimmte Informationen an Dritte weiterzugeben.
Treu und Glauben
Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitgeber in gewissem Maß zu Treue bzw. Loyalität verpflichtet. Daher ist es in vielen kaufmännischen Bereichen wichtig, eine Regelung für den Wettbewerbsfall zu treffen, falls der Arbeitnehmer die Absicht hat, ein Konkurrenzunternehmen zu eröffnen. Für diesen Fall ist es ratsam, ein Wettbewerbsverbot in den Vertrag aufzunehmen. Geregelt sind damit vor allem Tätigkeiten, die gleiche ohne ähnliche Dienstleistungen beinhalten, wie vom Arbeitgeber angeboten. Dazu gehören auch Begünstigungen der Konkurrenz des Arbeitgebers, z.B. in Form von Darlehen. Bei Zuwiderhandlung drohen Abmahnung und schließlich Kündigung.