Befristeter Arbeitsvertrag Mutterschutz Elternzeit ohne Tarif

Befristetes Arbeitsverhältnis mit Vertretungen regeln

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf des festgelegten Vertragsendes. Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag, ist diese Art des Vertrags ideal, um einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der eine Arbeitnehmerin "vertritt", die in den Mutterschutz geht. Denn die Zeit des Mutterschutz und die Folgezeit der Elternzeit befristen die Länge des Arbeitsverhältnisses mit dem "Vertreter". Die Vertretung im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit ist ein zulässiger Befristungsgrund.

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Dieser Arbeitsvertrag gliedert sich in die folgenden Paragraphen:

  • §1   Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
  • §2   Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • §3   Abfindung
  • §4   Fortführung des Arbeitsverhältnisses
  • §5   Tätigkeit
  • §6   Arbeitsvergütung
  • §7   Arbeitszeit
  • §8   Urlaub
  • §9   Krankheit
  • §10   Verschwiegenheitspflicht
  • §11   Nebentätigkeit
  • §12   Vertragsstrafe
  • §13   Lohn- und Gehaltspfändung
  • §14   Kündigung
  • §15   Verwirkung von Ansprüchen
  • §16   Zusätzliche Vereinbarungen
  • §17   Anwendbares Recht
  • §18   Vertragsänderung 


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