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Regionale Regelungen zur Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkung beachten

Die Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren ist Ländersache. In Bundesländern mit hohen Inzidenzien gelten die Beschränkungen teilweise nur für Ungeimpfte, teilweise drohen aber auch für Geimpfte Ausgangsbeschränkungen. Informieren Sie sich daher über die jeweils geltenden Verordnungen vor Ort. Möglich ist, dass als verschärfende Maßnahmen nur noch Arbeitnehmer mit systemrelevanten Berufen zur Arbeit dürfen. Daher sollten Sie die Berufsbezeichnung ggf. in die Bescheinigung aufnehmen oder näher begründen, weshalb der Mitarbeiter systemrelevante Tätigkeiten ausführt. 

Hinweis: Falls es generell möglich ist, dass Ihre Arbeitnehmer vom Homeoffice aus arbeiten, sollten Sie diese Option bevorzugen, um das Ansteckungsrisiko in Ihrem Betrieb möglichst gering zu halten.

Private Erledigungen bei Ausgangssperre

Falls eine Ausgangssperre verhängt wird, dürfen Sie das Haus nur verlassen, wenn Sie eine Berechtigung nachweisen können. Falls Sie beispielsweise für pflegebedürfte Verwandte oder Nachbarn einkaufen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Bescheinigung mit sich zu führen, falls es Kontrollen gibt. Mithilfe unserer Musterbescheinigung Ausgangssperre stellen Sie sicher, dass Sie den Beweis glaubhaft erbringen können, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Nicht vergessen: Datum, Kontaktdaten und Unterschrift müssen auf das Formular. Sie können die Vorlage so oft verwenden wir möglich.