Anzeige Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld

Zur Mitteilung nach dem Arbeitsförderungsgesetz

Ein Kurzarbeitergeld wird Arbeitnehmern von den Arbeitsämtern gewährt, wenn die betriebliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen seit dem ersten Ausfall für mindestens ein Drittel der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer zu mehr als 10 v. H. ausfällt. Vgl. §§ 63 bis 73 Arbeitsförderungsgesetz. Allerdings muss dieses beantragt werden. Mit dem Formular des Arbeitsamtes, das Sie bequem am PC ausfüllen und dann ausdrucken können, ganz schnell und einfach zu erledigen.

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