Leistungsbescheinigung zum Antrag auf Ausbildungsförderung
Leistungsbescheinigung zum Antrag auf Ausbildungsförderung
nach § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ab 2011
Nur wer regelmäßig Leistungsnachweise erbringt, hat Anspruch auf den BaföG-Zuschuss. Mit dieser Vorlage dokumentieren Sie Ihre Fortschritte in Schule, Ausbildung oder Studium.
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