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Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, dann müssen Sie diese gemäß § 41 SGB II jedes Jahr neu beantragen. Diese Maßnahme dient in erster Linie der regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Daten. So können Sie hier eventuell eingetretene Veränderungen wie Mehrbedarfe oder Veränderungen Ihrer Wohnsituation bekanntgeben. Allerdings muss der Antrag vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums beim zuständigen Jobcenter eingehen, sonst ist mit Zahlungsausfällen zu rechnen.