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Bei der Stellenbesetzung wird internen Bewerber bevorzugt
Der § 9 Teilzeit - und Befristungsgesetz sieht vor, dass interne Bewerber auf eine Vollzeitstelle bevorzugt werden, wenn sie bisher Teilzeit gearbeitet haben und ihren Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit zuvor schriftlich angemeldet haben.