Wer im Saarland einen Kirchenaustritt erklärt, muss persönlich beim Standesamt vorstellig werden. Zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes. Falls Sie kein persönliches Gespräch wünschen, können Sie sich auch an einen Notar wenden, der Ihren schriftlichen Kirchenaustritt beglaubigt. Unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung.