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Antrag Kirchenaustritt Saarland

Um den Austritt aus der Kirche zu beantragen

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Zuständig ist das Standesamt (oder Notar)
Gebühr bereithalten

Wer im Saarland einen Kirchenaustritt erklärt, muss persönlich beim Standesamt vorstellig werden. Zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes. Falls Sie kein persönliches Gespräch wünschen, können Sie sich auch an einen Notar wenden, der Ihren schriftlichen Kirchenaustritt beglaubigt. Unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung.

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