Antrag Kirchenaustritt Mecklenburg-Vorpommern
Um den Austritt aus der Kirche zu beantragen
- Brief mit Ausfüllhinweisen herunterladen und ergänzen
- Zuständig ist das Standesamt (auch Notar)
- Gebühr bereithalten
Den Austritt können Sie in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Standesamt erklären, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie nicht persönlich vor dem Standesamt erscheinen möchten, gibt es auch die Möglichkeit den Austritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung muss allerdings notariell beurkundet werden, bevor Sie diese an das Standesamt senden können. Nur dann haben Sie den Austritt wirksam erklärt. Einfach unser Muster Kirchenaustritt Mecklenburg-Vorpommern als DOC oder PDF herunterladen, ausfüllen und die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen. Tipp: Zu Nachweiszwecken sollten Sie das Formular per Einschreiben absenden.
Die Austrittsbestätigung
Nach der Austrittserklärung bekommen Sie Ihren Aurtitt durch die Kirche bestätigt. Diese Bestätigung sollten Sie gut aufbewahren. Immer wieder kommen die Kirchen nach Jahren und verlangen den Nachweis für einen angeblichen Austritt. Dies muss dann vom Ausgetretenen bewiesen werden. Ist das nicht möglich, müssen für die vergangenen Jahre die Kirchensteuer nachgezahlt werden. Das können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie die Bescheinigung über den Austritt sorgfälltig aufbewahren.