Die Austrittsbestätigung
Nach der Austrittserklärung bekommen Sie Ihren Aurtitt durch die Kirche bestätigt. Diese Bestätigung sollten Sie gut aufbewahren. Immer wieder kommen die Kirchen nach Jahren und verlangen den Nachweis für einen angeblichen Austritt. Dies muss dann vom Ausgetretenen bewiesen werden. Ist das nicht möglich, müssen für die vergangenen Jahre die Kirchensteuer nachgezahlt werden. Das können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie die Bescheinigung über den Austritt sorgfälltig aufbewahren.