Antrag Kirchenaustritt Brandenburg
Um den Austritt aus der Kirche zu beantragen
- Brief herunterladen und ergänzen
- Zuständig ist das Amtsgericht (auch Notar)
- Hinweise im Anhang
Jedermann kann aus der Kirche austreten, wenn er keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte und/ oder sich mit der evangelischen oder katholischen Kirche nicht mehr verbunden fühlt. Die Erklärung ist in Brandenburg im Gegensatz zu anderen Bundesländern sogar kostenlos, wenn man direkt zum Amtsgericht geht. Wenn Sie den Weg nicht antreten wollen oder können, müssen Sie einen Notar aufsuchen. Das unterschriebene Muster muss anschließend vom Notar beglaubigt werden und es wird eine Gebühr erhoben.
Anzahl Seiten: 2
Was Sie mitnehmen müssen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
- Ihre Geburtsurkunde.
- Eventuell eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes, wenn Austrittserklärung auch für das Kind abgegeben wird.
- Ist das Kind älter als 12 Jahre, muss es persönlich erscheinen um dem Austritt zuzustimmen.