+ Jetzt den Vorstand einer AG einstellen!
+ Regelt die Wahl durch den Aufsichtsrat mit einer maximalen Dauer von fünf Jahren
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Anstellungsvertrag für den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG)
- §1 Art und Ort der Tätigkeit
- §2 Arbeitszeit
- §3 Vergütung
- §4 Nebentätigkeit
- §5 Vertragsdauer, Pflichten bei Beendigung des Anstellungsvertrags
- §6 Dienstreisen und Firmenfahrzeug
- §7 Urlaub
- §8 Treue- und Verschwiegenheitspflicht
- §9 Diensterfindungen und Urheberrechte
- §10 Weiterzahlung der Bezüge, Versicherung
- §11 Wettbewerbsklausel
- §12 Vertragsstrafe