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Anmeldung GEMA Veranstaltung

Pflicht-Anmeldung einer Musikveranstaltung mit GEMA-relevanter Musik

Veranstaltungen rechtzeitig anmelden!
Vergessen Sie keine wichtigen Informationen
Einfacher Musterbrief zum Downloaden und Ausfüllen

Sobald Sie eine Veranstaltung durchführen wollen, die mit Musik begleitet werden soll, muss vor der Veranstaltung die EInwilligung der GEMA eingeholt werden. Dies gilt immer, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik wiedergeben. Ob die Musik live oder durch einen DJ wiedergegeben wird, spielt keine Rolle. Nutzen Sie den vorliegenden Musterbrief, um Ihre Veranstaltung rechtszeitig anzuzeigen. Muster einfach downloaden, ausfüllen und absenden.

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Weitere Informationen zur Anmeldung bei der GEMA

Die Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA muss eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Mindestens aber drei Tage vor dem geplanten Event. Bei spontanen Veranstaltungen kann eine Nachmeldung noch bis zu drei Tage nach dem Ereignis erfolgen. Die Nachmeldung muss begründet werden. Wichtig ist bei einer Anmeldung generell, das alle tarifrelevanten Angaben gemacht werden.

Es muss deshalb angegeben werden, wie groß der Veranstaltungsraum bzw. -ort ist, wie viele Gäste erwartet werden, ob und in welcher Höhe Eintritt verlangt wird, wie die Musik abgespielt oder wiedergegeben wird und um welche Musikart es sich handelt. Anhand der Angaben muss die GEMA die einschlägigen Vergütungsätze berechnen können. Eingeholt werden muss die Einwilligung immer vom Veranstalter selbst.



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