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Anlage V im Überblick

Reichen Sie die Anlage V ein und wahren Sie so Ihre Chance auf eine Rückerstattung. Machen Sie Angaben zu diesen Punkten:

  • Einkünfte aus bebautem Grundstück
  • Anteile an Einkünften
  • Andere Einkünfte
  • Werbungskosten
  • Zusätzliche Angaben