Anlage St 2013
Steuerformular mit Rechenfunktion und Hilfestellung
Steuerpflichtige mit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung müssen unter besonderen Umständen die Anlage St einreichen. Das Formblatt dient der Erhebung von statistischen Daten und wird alle 3 Jahre ausgegeben. Für 2013 sind die Angaben wieder fällig.
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