Anlage Kind 2010
Steuerformular mit Rechenfunktion und Hilfestellung
Ob minderjährig oder über 18 - Aufwendungen für Ihren Nachwuchs wie Kranken- oder Pflegeversicherung bzw. Schulgeld können Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das entsprechende Formular ist die Anlage Kind, die hier in der amtlichen Version für Sie bereitliegt.
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