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Was genau ist ein Angebot?

Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die so bestimmt sein muss, dass sie durch ein einfaches JA des Empfängers des Angebots angenommen werden kann. Aus diesem Grunde kann das Angebot auch nicht mehr verändert werden, sobald der Empfänger das Angebot angenommen hat. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag zustande gekommen. Es ist deshalb beim Erstellen und Abgeben des Angebots sehr darauf zu achten, dass keine Fehler in der Kalkulation unterlaufen oder Leistungen angeboten werden, die nicht erbracht werden können. Ein Angebot wird nur dann nicht wirksam und bringt keine Rechtsfolgen mit sich, wenn dem Empfänger zuvor oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. Erfolgt das Angebot per Post, ist es unerheblich ob der Empfänger zuerst den Brief mit dem Angebot öffnet und dann den Widerruf oder anders herum.

Die Besonderheit eines Angebots auf ebay

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung handelt es sich bei ebay nicht um eine klassische Versteigerung im Sinne des BGB. Auch das Angebot auf ebay stellt ein verbindliches Angebot dar. Es steht unter der Bedingung, dass es mit dem bei Beendigung der Laufzeit Höchstbietendem abgeschlossen wird. In das Angebot sind gleichzeitig die AGB von ebay als Bedingung in die Erklärung miteinbezogen. Ein Angebot ist damit auch hier verbindlich, aber das Angebot kann widerrufen werden, wenn ein in den AGB bestimmter Grund vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall wenn dem Verkäufer die Sache gestohlen wird nach dem er es bei ebay angeboten hat oder wenn sich der Anbieter vertippt hat. In solchen Fällen kann das Angebot zurückgenommen werden ohne dass der Anbietende einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt wird. Dies gilt allerdings nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende. Innerhalb der letzten Stunden kann das Angebot egal aus welchen Gründen, nicht mehr zurückgenommen werden.