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Wann kann man den Kaufvertrag anfechten?

  • Der Erklärungsirrtum: Der Erklärende hat beispielsweise einen bestimmten Preis angegeben, hat sich aber in der Summe vertan.
  • Der Inhaltsirrtum: Die Vertragsparteien haben unterschiedliche Bedeutungsinhalte oder Bezeichnungen in Verbindung mit dem Vertragslaut.
  • Der Identitätsirrtum: Ein irrtümlich eingesetzter Geschäftsgegner , der beispielsweise nach Telefonnummer oder Adresse ausgesucht wurde.
  • Der Eigenschaftsirrtum: Man geht beispielsweise davon aus, dass bestimmte Teile im Kauf inbegriffen sind. Sie sind es aber nicht und nun findet man den Preis zu hoch.