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Hinweis zur Vaterschaft

Hinweis:  Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung und nicht zu verwechseln mit einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen, damit die Vaterschaftsanerkennung im Register bzw. auf der Geburtsurkunde eingetragen werden kann.

Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare können die Erklärung entgegennehmen.