Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Änderungskündigung richtig einsetzen

Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigt, aber gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen anbietet. Das Ziel einer solchen Kündigung ist es, das Arbeitsverhältnis zu erhalten, aber bestimmte Veränderungen vorzunehmen, die für den Arbeitgeber notwendig sind.

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen möchten, sollten Sie sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und sich Gedanken darüber machen, welche Änderungen Sie vornehmen möchten. Es ist wichtig, dass Sie die Änderungen begründen und dem Arbeitnehmer klar machen, warum sie notwendig sind.

Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, können Sie unser Muster Änderungskündigung im PDF-Format herunterladen oder die DOC Vorlage verwenden. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen rechtlichen Formanforderungen einzuhalten und die Änderungen, die Sie vornehmen möchten, klar zu formulieren. Sie können gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um die Umstände Ihres Anliegens zu berücksichtigen.

Insgesamt kann ist ein Muster für eine Änderungskündigung im PDF-Format eine hilfreiche Ressource, um den Prozess der Änderungskündigung zu vereinfachen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den rechtzeitigen Zugang der Änderungskündigung nachweisen können. 

Angebot einer Abfindung?

Bei einer Änderungskündigung bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung an, wenn er sich weigert, diese Änderungen zu akzeptieren, kann es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, um den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zu bewegen und somit eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die Höhe der Abfindung kann dann oft im Rahmen von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden. Die Höhe einer angemessenen Abfindung bei einer Änderungskündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Alter des Arbeitnehmers und den Umständen der Kündigung. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Abfindung zu zahlen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich geregelt. Beachten Sie jedoch, dass eine Abfindung bei einer Änderungskündigung kein automatisches Recht ist und vom Einzelfall abhängt. Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abfindung anbieten wollen, sollten Sie sich daher rechtlich über die Erfolgsaussichten einer etwaigen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers beraten lassen.