Abtretung von Mietzinsforderungen

Forderungen sind grundsätzlich auf Gläubiger übertragbar. Das gilt auch für Forderungen den Mietzins betreffend. Hierzu bedarf es zwar nicht der Zustimmung des Mieters, er muss jedoch Kenntnis von der Abtretung erlangen. Mit diesem Mustervertrag werden alle Konditionen der Abtretung festgehalten. Er wird nur vom Abtretenden und Abtretungsgläubiger unterzeichnet. Der Mieter überweist dann direkt an den Gläubiger. Vergessen Sie also nicht ihm alle nötigen Daten mitzuteilen.

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