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Mitteilung an die Agentur für Arbeit (Absage eines Gesprächstermines)

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Ein Termin beim Arbeitsamt ist Pflicht. Er kann nur abgesagt werden, wenn Sie ein Vorstellungsgespräch haben, erkrankt sind, einen nahen Verwandten pflegen müssen oder ähnliche schwerwiegende Gründe vorliegen. Nutzen Sie das Musterschreiben und teilen dem Arbeitsamt rechtzeitig und höflich mit, warum Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Gleichzeitig bitten Sie um einen neuen Termin.

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Folgen bei Verstreichenlassen eines Termins

Sollten Sie auf eine Einladung zum Gespräch unentschuldigt nicht erscheinen, kann das weitreichende Folgen haben. Es gehört zu Ihrer Mitwirkungspflicht zur Arbeitsvermittlung zu Gesprächseinladungen des zuständigen Sachbearbeiters zu erscheinen. Sollten Sie gewisse Hinderungsgründe für Ihr Nichterscheinen nicht nachweisen können, darf Ihnen das Amt Leistungen kürzen und im Wiederholungsfall sogar streichen. Sagen Sie einen Termin daher unbedingt ab, sobald Sie einschätzen können, dass Sie an einem anberaumten Gespräch nicht teilnehmen können.



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