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Abruf-Arbeitsvertrag

Vereinbarung für Arbeitsverhältnisse mit Bereitschaftsdienst

Jetzt Arbeiter auf Abruf beschäftigen!
Enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
Ausfüllbare Vorlage sofort zum Download

In vielen Branchen werden Arbeitskräfte je nach Bedarf auf Abruf beschäftigt. Um rechtssicher zu handeln, ist ein korrekt gestalteter Abruf-Arbeitsvertrag unerlässlich. Mit unserer Vorlage für einen Abruf-Arbeitsvertrag erhalten Sie ein umfassendes Muster, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Diese Vorlage zum Download beinhaltet alle speziellen Regelungen für Abrufarbeit sowie alle notwendigen arbeitsvertraglichen Klauseln. Laden Sie jetzt die Vorlage Abruf-Arbeitsvertrag herunter und gestalten Sie Ihre Verträge professionell und rechtssicher.

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Inhalt: Abruf-Arbeitsvertrag

  • Arbeitszeit
  • Arbeitsvergütung
  • Erholungsurlaub
  • Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Nebenabreden und Vertragsänderungen
  • Verfallfristen
  • Vertragsaushändigung
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und Umfang der Tätigkeit

Arbeit auf Abruf

Arbeitsverhältnisse auf Abruf sind besonders geeignet in Betrieben, in denen eine bestimmte Arbeitsleistung nicht permanent, sondern nur unter bestimmten Bedingungen gefordert ist. Ein solches Arbeitsverhältnis bewahrt den Betrieb davor, ihre Mitarbeiter auch dann zu bezahlen, wenn keine Arbeit vorhanden ist. Sinn eines Abruf-Arbeitsvertrags ist demzufolge eine größere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Allerdings geht für den Arbeitnehmer damit auch eine gewisse Lohnsicherheit verloren. Im Arbeitsrecht ist die Abrufarbeit durch den Paragraphen 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Laut Arbeitsrecht muss im Arbeitsvertrag eine wöchentliche und tägliche Arbeitszeit vereinbart sein. Wenn eine solche Vereinbarung fehlt, so gilt eine Wochenstundenzahl von 10 Stunden als vereinbart. Fehlt eine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für jeweils mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden zu beschäftigen. Außerdem ist der Arbeitnehmer nur dann zu Leistungen verpflichtet, wenn ihm der Arbeitgeber die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. In Tarifverträgen können auch abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Regelungen geschaffen werden. Laden Sie ein Muster für einen Abruf-Arbeitsvertrag hier herunter.

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