Abmahnung unerlaubte politische Betätigung
Ermahnung wegen unangemessen politischem Verhalten
- Formal korrekt wegen politischer Betätigung am Arbeitsplatz abmahnen!
- Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
- Herunterladen, anpassen, verschicken!
Die politische Überzeugung eines Arbeitnehmers ist dessen private Angelegenheit, ein Arbeitgeber darf ihn diesbezüglich nicht benachteiligen. Wenn der Angestellte aber während der Arbeitszeit seine Meinung allzu offensiv vertritt und andere Angestellte zu agitieren oder zu manipulieren versucht, müssen Sie solchen Anwandlungen einen Riegel vorschieben. Eine Abmahnung wegen unerlaubter politischer Betätigung ist ein angemessener Warnschuss. Füllen Sie das Muster am Computer aus und stellen Sie es dem übereifrigen Arbeitnehmer zu.
Politische Ansichten sind Privatsache des Arbeitnehmers
Extreme politische Ansichten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Vom herrschenden gesellschaftlichen Konsens abweichende Meinungen lenken ab und stören die Atmosphäre unter den Mitarbeitern. In der Regel reicht ein klärendes Gespräch mit dem Mitarbeiter. Kann er oder sie jedoch nicht ablassen, müssen andere Seiten aufgezogen werden. In einem solchen Fall hilft nur eine Abmahnung.