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Politische Ansichten sind Privatsache des Arbeitnehmers

Extreme politische Ansichten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Vom herrschenden gesellschaftlichen Konsens abweichende Meinungen lenken ab und stören die Atmosphäre unter den Mitarbeitern. In der Regel reicht ein klärendes Gespräch mit dem Mitarbeiter. Kann er oder sie jedoch nicht ablassen, müssen andere Seiten aufgezogen werden. In einem solchen Fall hilft nur eine Abmahnung.