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Weitere Hinweise zur Formulierung einer Abmahnung

Pauschalisierungen sind nicht ratsam, denn die Abmahnung muss individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter und das Fehlverhalten abgestimmt sein. Die Gefahr einer ungenauen oder pauschalen Formulierung liegt darin, dass diese den rechtlichen Ansprüchen oder sogar den gerichtlichen Ansprüchen nicht standthält. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass das Fehlverhalten genaustens dokumentiert wird, denn Sie tragen im Zweifelsfall die Beweislast.