Das Abzapfen von Strom für den privaten Gebrauch aus gemeinschaflich genutzen Stromnetzen ist rechtswidrig und kann als Diebstahl betrachtet werden. Sollte einer Ihrer Mieter von der Hausgemeinschaft gemeinschaftlich genutzen Strom entnehmen, mahnen Sie den Mieter schnellstmöglich ab. Schützen Sie damit auch Ihre Mieter, die durch zusätzliche Kosten beim Abzapfen von Strom, belastet werden.