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Die Tabelle enthält alle in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums erfassten Länder. Sollte ein Land nicht erfasst sein, gilt der für Luxemburg geltende Pauschalbetrag. Achtung: Alle in der  Tabelle erfassten Pauschalbeträge gelten ausschließlich für die Reisekostenabrechnung durch den Arbeitgeber. Der steuerliche Werbungskostenabzug kann nur anhand der tatsächlichen Übernachtungskosten geltend gemacht werden.