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Hinweis für Referenzschreiben

Bitte beachten Sie, dass ein Referenzschreiben sich an Honorarkräfte und Mitarbeiter ohne festen Arbeitsvertrag richtet. Für Festangestellte gilt ein Arbeitszeugnis. Das Referenzschreiben ist nur schwer mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu vergleichen. Der Hauptunterschied liegt in der Verpflichtung des Arbeitgebers. Während bei Beendigung eines festen Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis hat, hängt die Ausstellung eines Referenzschreibens an einen freien Mitarbeiter vom Wohlwollen des Auftraggebers ab.