Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern
unter Vereinbarung der Geltung der "IVD Geschäftsgebräuche"
- Rahmenbedingungen zwischen Makler und Makler benennen
- Geschäfte rechtssicher regeln
- Vorlage problemlos individualisieren
Oft ist es sinnvoll, wenn Makler bei der Objektvermittlung zusammenarbeiten. Soll der eine Makler einen Interessenten für einen Kunden des anderen Maklers vermitteln, so besteht ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen den Maklern. Mit diesem Muster halten Sie die Geltung der IVD Geschäftsgebräuche für Ihr Gemeinschaftsgeschäfts fest. Die Geschäftsgebräuche können Sie kostenlos beim IVD herunterladen. Natürlich lässt sich die Vorlage an Ihre individuellen Vereinbarungen problemlos anpassen.
Weitere Produktinformationen
Wichtig: In der Gestaltung Ihres Gemeinschaftsgeschäfts sind Sie normalerweise an die vom IVD (Immobilienverband Deutschland) herausgegebenen "Geschäftsgebräuche" gebunden. Allerdings gelten diese nur in dem Fall, in dem Sie sich ausdrücklich auf sie bezogen haben.
Von einem Gemeinschaftsgeschäft kann nur dann gesprochen werden, wenn der oder die Makler auf der Gegenseite tätig werden. Sonst handelt es sich um einen Untermaklervertrag.