Auskunft gegenüber der GEMA
bei GEMA-freier Musik
- Aufstellung der benutzen Werke
- Keine Lizenzgebühr bei GEMA-freier Musik
- Einfacher Musterbrief zum Ausfüllen
Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtsgeschützte Musik wiedergegeben wird, muss die GEMA darüber informiert werden. Wurde die GEMA nicht informiert oder kommt die GEMA nach der Veranstaltung auf Sie zu und verlangt eine Programmliste, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen. Teilen Sie mithilfe unseres Musterschreibens mit, dass lediglich GEMA-freie Musik wiedergegeben wurde und informieren Sie die GEMA auch über die verwendeten Titel und deren Urheber. Vorlage einfach downloaden, ausfüllen und versenden.
GEMA-freie Musik
Als GEMA-freie Musik werden Musikwerke bezeichnet, die weder bei der GEMA noch bei einer anderen Verwertungsgesellschaft registriert sind. Die Urheber der entsprechenden Musik nehmen ihre Urheberrechte selber wahr. Demenstprechend muss bezüglich dieser Musik auch keine GEMA-Lizenz erworben werden. Handelt es sich bei der GEMA-freien Musik allerdings um Tanz- und Unterhaltungsmusik, gilt die GEMA Vermutung und es muss auf jeden Fall durch den Veranstalter bewiesen werden, dass keine bei der GEMA reigistrierte Musik wiedergegeben wurde.