Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg
Zur Beantragung des Austritts aus der Kirche
- Brief herunterladen und ergänzen
- Zuständig ist das Standesamt (auch Notar)
- Gebühr bereithalten
Die Gründe für einen Austritt aus der Kirche sind vielfältiger Natur. Weil man sich mit der Kirche nicht mehr identifizieren kann oder weil man lediglich die Steuer nicht bezahlen möchte. Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann jeder Zeit erfolgen. Dieses Muster zum Download muss nur ausgefüllt und ausgedruckt werden. Anschließend vom Notar beglaubigen lassen und an das Standesamt senden. Achtung: Denken Sie daran bei Ihrer nächsten Lohnabrechnung zu prüfen, ob die Kirchensteuer nun nicht mehr abgezogen wird.
Kirchenaustritt: Was muss ich wissen?
Zuständig für die Entgegennahme der Austrittserklärung ist in Baden-Württemberg der Standesbeamte in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern den Austritt erklären. Allerdings muss dem 12. Lebensjahr das Kind anwesend sein und dem Austritt zustimmen. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder ein Reisepass mit letzter Meldebescheinigung mit. Wer verheiratetet oder geschieden ist, muss zusätzlich das Familienbuch mitbringen.