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Kirchenaustritt: Was muss ich wissen?

Zuständig für die Entgegennahme der Austrittserklärung ist in Baden-Württemberg der Standesbeamte in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern den Austritt erklären. Allerdings muss dem 12. Lebensjahr das Kind anwesend sein und dem Austritt zustimmen. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder ein Reisepass mit letzter Meldebescheinigung mit. Wer verheiratetet oder geschieden ist, muss zusätzlich das Familienbuch mitbringen.

Wann eignet sich die Vorlage zum Austritt?

Die Vorlage Kirchenaustritt eignet sich besonders in Fällen, in denen man nicht persönlich beim Standesamt vorbeischauen möchte oder kann. Nachdem sie ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss sie von einem Notar beglaubigt werden. Dann kann sie per Post an das Standesamt. Der Austritt aus der Kirche kostet in Baden-Württemberg, je nach Bezirk in der die austrittswillige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwischen 10 und 50 Euro.