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Ihre Rechte als Arbeitssuchender

Als Arbeitssuchender haben Sie ganz bestimmte Rechte. Die Erstattung von Bewerbungskosten gehört dazu. Dabei ist zu beachten, dass Sie mit der zuständigen Agentur für Arbeit vertraglich vereinbaren, wie viele Bewerbungen Sie pro Monat zu schreiben haben. Sie sind verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten und ihre Bemühungen regelmäßig nachzuweisen. Da diese Pflichten recht hoch ausfallen können, ist es sinnvoll, sich die dadurch entstehenden Kosten erstatten zu lassen. Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze von 260 Euro jährlich.  

Reisekosten

Zusätzlich zu den Bewerbungskosten können Sie sich auch Anfahrten zu Bewerbungsgesprächen, Berufsberatungen, Vermittlungen und Eignungsfeststellungen erstatten lassen, sofern kein anderer Träger diese Kosten übernimmt. Bei ganztägiger Abwesenheit infolge derartiger Termine haben Sie zusätzlich Anspruch auf ein Tagegeld. Auch Übernachtungskosten können, falls erforderlich, übernommen werden.