Antrag Arbeitszeitverringerung Pflegezeit
Zur Reduzierung der Arbeitszeit wegen Pflegefall in der Familie
Sie wollen oder müssen einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen? Durch das Pflegezeitgesetz haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf und genießen währenddessen einen Sonderkündigungsschutz bei Ihrem Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist ein inhaltlich und formal einwandfrei ausgefüllter Antrag auf Pflegezeit, der sofort bearbeitet werden kann. Diesen Musterantrag können Sie jetzt schnell und einfach bei Formblitz herunterladen und mit Ihren indivduellen Inhalten anpassen.
Mehr über den Antrag zur Freistellung in der Pflegezeit
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, haben Sie als Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf (teilweise) Arbeitsfreistellung (gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)). Der Arbeitgeber kann sich auch gegen einen Anspruch auf vollständige Freistellung nicht wehren. Das PflegeZG soll es Arbeitnehmern ermöglichen, sich für einen genau definierten Zeitraum hauptsächlich um Angehörige mit Pflegedarf zu kümmern, ohne eine Kündigung oder eine Abmahnung zu riskieren. Während der Pflegezeit geniessen Sie als Pflegender Sonderkündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zur Entgeldfortzahlung während der Arbeitsfreistellung. In diesem Fall muss sich der Pflegende in seiner Krankenversicherung freiwillig versichern (falls er nicht familienversichert ist). Es besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse des Angehörigen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu beantragen. (Die aktuelle Höhe bitte bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen). Die Dauer der Pflegezeit ist begrenzt auf maximal 6 Monate, die leider nicht in kleiner Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann. Jedoch gelten die 6 Monate für jeden pflegebedürftigen Angehörigen neu.