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Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung

Stellen Sie Ihr Mietverhältnis von Anfang an auf ein sicheres Fundament. Unser bewährter Standard-Mietvertrag ist auf dem aktuellen Stand des Mietrechts und bietet Ihnen die Möglichkeit aus verschiedenen Regelungsoptionen die für Sie passende zu wählen. Heikle Fragen, wie beispielsweise die Schönheitsreparaturen, werden gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung geklärt. Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Vorlage eine Erläuterung zu wichtigen Vertragsinhalten. Einfach herunterladen, individuell anpassen und immer wieder verwenden!


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Nachgefragt!

Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Der BGH hat hier eine klare Grenze gezogen. Starre Fristen sind nicht erlaubt. Sie gelten als AGB und verletzten damit die "Waffengleichheit" der Vertragspartner. Unser Vertrag enthält eine von den Gerichten vorgeschlagene Formulierung, wonach renoviert werden muss, wenn die Mietsache objektiv renovierungsbedürftig ist. Erweiterbar durch eine Klausel, die die üblichen Intervalle für Schönheitsreparaturen benennt, z.B. fünf Jahre für Wohn- und Schlafräume. Letztendlich entscheidet aber immer der Augenschein.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Kann ich einen Wohnungsmietvertrag öfter nutzen?

M.f.G. S.W.

Siegfried Wolter

Ja, Sie können die Vorlage uneingeschränkt oft verwenden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Herr Schulz,

das von Ihnen geschilderte Problem kann unterschiedliche Ursachen haben. Haben Sie das PDF eventuell nur in der Vorschau geöffnet? Zum Ausdrucken müssen Sie den Vertrag immer mit dem Adobe Reader öffnen.
Möglicherweise haben Sie nicht die neueste Version des Adobe Reader. Auch dann kann es zu Problemen beim Druck kommen.

Wir hoffen, dass der Druck nun fehlerfrei funktioniert. Falls Sie noch immer Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitten an unseren Kundensupport (service@formblitz.de).

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrter Herr Huber,

da bei der Indexmiete eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten sind, bieten wir unseren Wohnraummietvertrag in Form eines Indexmietvertrages als gesondertes Produkt an. Einfach in das Suchfeld oben links "Indexmiete" eingeben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

grundsätzlich ist es für den Vermieter zulässig, die Kündigung für ein Jahr auszuschließen. Damit kann er sich vor einem zu häufigen Mieterwechsel schützen.

Als Mieter bleibt Ihnen jedoch immer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund kann zum Beispiel auch darin gesehen werden, wenn die Nebenkosten viel höher als angekündigt sind. Allerdings nur dann, wenn der Vermieter ausdrücklich versichert hat, dass die Nebenkostenvorauszahlungen, so wie angegeben realistisch sind, den Mieter also bewusst getäuscht hat. Hier zu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 195/03).

Wenn dann die tatsächlichen Kosten diese stark übersteigen, kann ein Grund für eine Kündigung vorliegen.

Auch sollten Sie prüfen, ob die vom Vermieter geltend gemacht Kosten überhaupt auf den Mieter umgelegt werden können. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.

Sie sollten sich deswegen individuell von einem Rechtsanwalt oder einer Mieterberatung beraten lassen. Wir können an dieser Stelle nur eine überschlägige Einschätzung geben, aber keine Rechtsberatung leisten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrte Frau Mühmel,

nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei der Vereinbarung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag um eine sogenannte Fristenregelung mit Abgeltungsklausel. Diese dürfte nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam sein (BGH-Urteil vom 18. Oktober 2006 - VIII ZR 52/06), sofern sie pauschal formuliert ist und nicht auf den tatsächlichen Zustand der Räume abstellt. Sie sollten jedoch den genauen Wortlaut der Regelung einem Rechtsanwalt oder Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Falls unsere Vermutung stimmt, dann müssen Sie als Mieter aufgrund der ungültigen Regelung gar keine Schönheitsreparaturen übernehmen.

Bezüglich der Farbwahl gibt es ebenfalls BGH-Urteile. Der Vermieter darf in der Regel nicht verlangen, dass in einem bestimmten Farbton gestrichen wird (Urteil vom 20.1.2010 - VIII ZR 50/09).

Schäden, die durch das Rauchen in der Wohnung entstehen, sind rechtlich ein heikles Thema. Lesen Sie hierzu unseren News-Artikel.

Da es gerade beim Thema Schönheitsreparaturen sehr auf die Sachlage im Einzelfall ankommt, empfehlen wir Ihnen sich individuell rechtlich beraten zu lassen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau Müller,

so wie Sie den Fall schildern, handelte es sich ja nicht um einen Rücktritt vom Mietvertrag (wobei ohnehin zweifelhaft wäre, ob hierfür Gründe vorgelegen hätten), sondern um eine ordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist ist einzuhalten und die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Da es offensichtlich keine anderen Interessenten gab, hatten Sie als Vermieter auch keine Möglichkeit sofort einen neuen Mietvertrag abzuschließen und den Schaden für die Mieter damit möglichst gering zu halten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Nach Prüfung aller Fakten kann ein anderes Ergebnis richtig sein. Wir können hier nur allgemeine Einschätzungen geben. Eine Rechtsberatung erfolgt nur beim Rechtsanwalt.

Sie sollten die Mieterinnen zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern und im Zweifel einen Rechtsanwalt aufsuchen. Inwiefern Sie hier Kosten für eine Klage und einen eventuell langwierigen Prozess vorschießen wollen, sollten Sie für sich entscheiden. Auch in "eindeutigen" Fällen benötigen Sie einen Titel, um mit einem Gerichtsvollzieher das Geld bei den Mietern einzutreiben. Wir empfehlen Ihnen sich ggf. rechtlich beraten zu lassen, falls die Zahlung trotz Mahnung ausbleibt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo Herr M.,

beide Produkte sind identisch. Damit der Mietvertrag besser auffindbar ist, wurde er zweimal unter unterschiedlichen Namen gelistet, weil einige Kunden nur die eine oder andere Bezeichnung kennen bzw. benutzen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Liebe Frau Kaiser!
Zuerst sollten Sie in ihrem Mietvertrag nachschauen, ob es eine konkrete Regelung zur Endrenovierung darin gibt. Wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, sind solche Klauseln häufig ungültig. Es kommt auf den Wortlaut an.

In jedem Fall ist nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abzustellen, sozusagen nach Augenschein. Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter hinnehmen, insbesondere, wenn Sie laufend nach Bedarf renoviert haben. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Mietvertrag zu einer Mieterberatung zu gehen. Dort kann man Ihnen sagen, welche Pflichten sich genaus aus Ihrem Mietvertrag ergeben.

Vielleicht kann man sich mit ihrem Vermieter bei einer gemeinsamen Besichtigung dazu einigen. Der Kündigungsgrund spielt dabei keine Rolle.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Andreas,

grundsätzlich müsste der Platz ausreichend sein, um beide Mieter in das Feld einzutragen. Falls der Platz im PDF nicht reicht, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das Word können Sie problemlos selbst editieren und eine Adresszeile hinzufügen.
Als Adresse tragen Sie die aktuelle Adresse ein, also die unter der die Mieter tatsächlich gemeldet sind, also in der Regel die "alte" Adresse. Falls Sie beim Abschluss des Mietvertrages bereits eingezogen sind, kann natürlich die neue Adresse verwendet werden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo Herr Hagenlocher,

es ist noch möglich Staffel- bzw. Indexmietverträge abzuschließen. Wir bieten aber aktuell gesonderte Formulare dafür an, die insgesamt darauf zugeschnitten ist. Dies erleichtert die Bearbeitung für unsere Kunden. Den Staffelmietvertrag finden Sie hier und den Indexmietvertrag finden Sie hier.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Herr Herrmann,

tatsächlich dürfen Vertragspartner durchaus mit einem Füller Verträge ausfüllen oder auch unterschreiben.

Da Ihr Verhältnis zu Ihrem jetzigen Vermieter offensichtlich gestört ist und Sie ihm sogar kriminelle Energie zuschreiben, sollten Sie sich dringend an einen professionellen Rechtsberater wenden. Nur ein Anwalt kann Ihnen in Ihrem Einzelfall verbindlich weiterhelfen und Ihnen Ihr gutes Recht erläutern.
Viel Glück.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Ihr Name erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Name veröffentlicht wird, können Sie ein Pseudonym wählen.
 

Mehr über den Inhalt des Mietvertrages

Die Vorlage des Mietvertrags können Sie am Computer ausfüllen und im Anschluss daran ausdrucken. Der Vertrag kann beliebig oft verwendet werden. Als Word-Dokument können Sie die Vorlage darüber hinaus frei editieren und an die individuellen Mietverhältnisse anpassen.

Hier sehen Sie die einzelnen Punkte des Vertrags:

  • §1 Vertragsgegenstand

Eine genaue Beschreibung der Wohnräume und mitvermieteter Gegenstände lohnt sich.

  • §2 Mietdauer

Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag abschließen wollen, benutzen Sie unseren Zeitmietvertrag!

  • §3 Miethöhe

Legen Sie die Kaltmiete und Betriebskosten fest.

  • §4 Betriebskosten

Besonders praktisch: Die aktuelle Betriebskostenverordnung finden Sie im Anhang.

  • §5 Mietzahlungen 

Legen Sie die Zahlungdetails fest. Regeln Sie, wann diese jeweils spätestens zu erfolgen haben und welche Gebühren im Fall einer Verspätung anfallen. 

  • §6 Mietkaution 

Eine Kaution dient Ihrer Absicherung. Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe.

  • §7 Mieterhöhungen

Mieterhöhungen müssen sich an den gesetzlichen Maßstäben orientieren. 

  • §8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Mit diesem Paragraphen wirken Sie  einer Zurückhaltung der Mietzahlungen durch Ihren Mieter entgegen.

  • §9 Zustand und Übergabe der Mietsache

Je detaillierter Sie den Zustand der Mietsache beschreiben, desto weniger Streit kann es im Anschluss über diesen Punkt geben.

  • §10 Gebrauch der Mietsache

An dieser Stelle regeln Sie beispielsweise Haustierhaltung.

  • §11 Widerruf der Nutzung und unbefugte Untervermietung

Regeln Sie die Einzelheiten zur Genehmigung und den Rahmenbedingungen einer etwaigen Untervermietung.

  • §12 Bauliche Veränderungen

Inwieweit soll die Möglichkeit baulicher Eingriffe bestehen?

  • §13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung

Der Vermieter muss prinzipiell für die Instandhaltung der Wohnung sorgen. Der Mieter muss allerdings  auch seinen Teil leisten.

  • §14 Bagatellschäden

Wältzen Sie die Übernahme von Bagatellschäden auf den Mieter ab.

  • §15 Schönheitsreparaturen

Immer Ärger mit Schönheitsreparaturen: Eine Klausel, die Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten absichert, finden Sie hier.

  • §16 Betreten der Mietsache durch den Vermieter

Als Vermieter haben sie das Recht, die Räume aus betimmten Anlässen zu besichtigen. Legen Sie hier fest, unter welchen Umständen das der Fall ist.

  • §17 Mehrheit von Mietern

Wenn mehr als ein Mieter in die Wohnung einzieht, sind die Mieter Gesamtschuldner.

  • §18 Kündigung

Möglichkeiten und Bedingungen einer Kündigung sind gesetzlich geregelt und müssen dementsprechend beachtet werden.

  • §19 Rückgabe der Mietsache

In der Regel ist es so, dass der Mieter selbst vorgenommene Einbauten bei Aufhebung des Mietvertrags wieder entfernen muss.

  • §20 besondere Vereinbarungen

Raum für individuelle Besonderheiten.

ANHANG: Betriebskostenverordnung

 

Gesetze zur Regelung des Mietvertrags

Die Vermietung von Wohnraum ist zu einem großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hintergrund der Reglementierung ist, dass der Mieter sich in eine hohe Abhängigkeit vom Vermieter begibt und somit in der Regel in einer schwächeren Verhandlungsposition steckt. Begrenzt wird zunächst die Möglichkeit der Mieterhöhung. Laut Gesetz darf der Vermieter nur unter bestimmten Vorgaben die Miete erhöhen. Eine drastische Überschreitung der ortsüblichen Miete gilt als Mietwucher. Auch Modernisierungsmaßnahmen darf der Eigentümer nicht ohne Ankündigung vornehmen und muss in der Regel die Zustimmung des Mieters einholen. Wird die Nutzung der Mietwohnung durch äußere Einflüsse oder Mängel beeinträchtigt, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.

Auflösung eines Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum ist für den Vermieter einer Wohnung nicht ohne Weiteres möglich. So muss er wichtige Gründe darlegen. Ein Kündigungsgrund wäre der Eigenbedarf. Hier muss der Eigentümer glaubhaft darlegen, dass er die Räume zur eigenen Nutzung benötigt. In vielen Fällen ist dies nicht leicht, insbesondere, wenn der Eigentümer mehrere Wohnungen vermietet hat. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages kann immer dann vorgenommen werden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht mehr zumutbar ist. Das Gesetz sieht vor, dass dies jedenfalls dann der Fall ist, wenn der Mieter mit seiner Miete mindestens zwei Monate im Rückstand ist. Das gilt auch dann, wenn diese Summe durch zu geringe Zahlungen über mehrere Monate lang "angespart" wurde. Aufgrund der Schwierigkeiten einer Kündigung greifen viele Vermieter zu einem Aufhebungsvertrag. Dem Mieter wird ein Ausgleich für die Aufgabe der Wohnung angeboten, wenn er die Wohnung räumt.

Sichern Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages ab

Auch ein rechtssicherer Mietvertrag schützt Vermieter und Hausverwalter leider nicht vor unseriösen Mietern. Prüfen Sie daher vor Vertragsschluss, ob Ihr potentieller Mieter auch wirklich über die nötigen Einkommensverhältnisse verfügt. Fast schon zum Standard gehören die Mieter-Selbstauskunft sowie ein Auszug aus dem Schufa-Register. Darüber hinaus sollten Sie sich eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des ehemaligen Vermieters vorlegen lassen. So erkennen Sie schnell, wie es um die Zahlungsmoral Ihres zukünftigen Vertragspartners bestellt ist. Einen zusätzlichen Schutz bietet die Kaution. Beachten Sie hier die Höchstgrenze von drei Netto-Mieten.

Streit um Schönheitsreparaturen vermeiden:

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Pflicht alle Instandsetzungsarbeiten sowie die anfallenden Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Er kann diese vertraglich auf den Mieter abwälzen. Dabei sollten aber unbedingt die Vorgaben der Rechtsprechung eingehalten werden. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine klare Linie in Bezug auf die Wirksamkeit von "Renovierungsklauseln" vorgegeben: So sind starre Fristen für die Vornahme der Arbeiten tabu. Abzustellen ist immer auf den tatsächlichen Zustand der Räume. Auch strenge Vorgaben in Bezug auf die Farbwahl des Mieters dürfen nicht mehr gemacht werden. Allerdings darf der Vermieter verlangen, dass Holzteile nach beim Auszug weiß oder in einem hellen Farbton gestrichen werden, sofern dies bei Einzug dem Zustand der Einrichtung entsprach. Unser Muster berücksichtigt diese Vorgaben.

Mietvertrag zum Download: Die Vorteile eines digitalen Dokumentes

Früher sind Vermieter in den Schreibwarenladen gegangen und haben sich dort Muster für die Mietverträge mit den Mietern gekauft. Dann wurde der Vordruck aus Papier mit Kugelschreiber oder Tintenfüller ausgefüllt. Eventuelle Schreibfehler oder Flecke zwangen beide Seiten dazu, das nur zum Teil komplette Formular noch einmal neu aufzusetzen. Schließlich ist ein Mietvertrag ein Dokument, was einer in jeder Hinsicht ordentlichen Form bedarf. Mit einem Mietvertrag als Download sind Sie in der komfortablen Situation, die Vorlage nach dem einmaligen Herunterladen beliebig oft auszufüllen. Die Ausgabe wird also nur einmal fällig, auch Fehler können in der Datei einfach korrigiert werden, bis alle Daten stimmen. Das Muster kann nicht in der Schublade vergilben und außerdem können Sie über Eingaben am Computer an beliebigen Stellen Änderungen vornehmen. Regeln Sie auf diese Weise ganz individuelle Punkte und erstellen so mit einem Download-Mietvertrag eine massgeschneiderte Vereinbarung, die auf die Rahmenbedingungen Ihres Mietverhältnisses angepasst wurde.

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Vorschau

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Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung
Vorschau Allgemeiner Mietvertrag, Seite 1 (Word) Vorschau Allgemeiner Mietvertrag, Betriebskostenverordnung (Word) Vorschau Allgemeiner Mietvertrag unbefristet, Seite 1 (PDF) Vorschau Allgemeiner Mietvertrag unbefristet, Seite 4 (PDF) Vorschau Allgemeiner Mietvertrag unbefristet, Betriebskostenverordnung (PDF)
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Mietverträge:

  • Wohnungsmietvertrag (unbefristet)
  • Gewerbemietvertrag
  • Staffelmietvertrag
  • Mietvertrag mit einer WG
  • Vormietvertrag
  • Zeitmietvertrag
  • Vertrag über die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag

Vorlagen und Protokolle:

  • Mietbürgschaft
  • Hausordnung
  • Untermieterlaubnis
  • Einkommenserklärung
  • Mieterselbstauskunft
  • Einzugsermächtigung
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Mieterkarte
  • Mieterverzeichnis
  • Schlüsselempfangsbescheinigung
  • Streunachweis
  • Genehmigung Untervermietung
  • Kontaktdatenaushang für den Hausflur
  • Abnahmeprotokoll Wohnung
  • Abnahmeprotokoll Gewerberäume
  • Übergabeprotokoll Wohnung
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Aufträge, Provisionsvereinbarungen und Verträge:

  • Provisionsvereinbarung mit Käufer
  • Provisionsvereinbarung mit Verkäufer
  • Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
  • Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Objekt
  • Maklervertrag mit Suchauftrag für Käufer
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  • Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
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  • Untermaklervertrag
  • Standortanalyse

Das brauchen Sie auch für Ihre Maklertätigkeit:

  • Mietvertrag
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundstückskaufvertrag (bebautes Grundstück)
  • Selbstauskunft für Mieter
  • Schufauskunft
  • Vier Exposé-Vorlagen (Mietwohnung, Villa, Haus und Gewerbe)
  • Formular: Stammdaten einer Wohnanlage
  • Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern mit Vereinbarung der "IVD Geschäftsgebräuche"
  • Vollmacht für einen Makler
  • Nachweisbestätigung
  • Beleg für erhaltene Maklerunterlagen
  • Checkliste: So präsentieren Sie richtig
  • verschiedene Musterbriefe an den Notar
  • Arbeitszeugnis-Paket Immobilienkaufleute
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Vertragsvorlagen:

  • Standard-Wohnungsmietvertrag
  • Standard-Gewerbemietvertrag
  • Hausverwaltervertrag
  • Hausmeistervertrag

Unterlagen für Ihre Mieterkartei:

  • Mieterkarte
  • Mieterverzeichnis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Selbstauskunft Mieter
  • Abrechnung Mieterkonto
  • Einkommenserklärung Mieter

Vorlagen rund um den Mietvertrag:

  • Verwaltervollmacht
  • Abnahmeprotokoll (Gewerbe und Wohnung)
  • Übergabeprotokoll (Gewerbe und Wohnung)
  • Schlüsselempfangsbestätigung
  • Hausordnung

Rechnungshilfen für die Nebenkostenabrechnung:

  • Betriebskostenabrechnung (selbstrechnend)
  • Heizkostenabrechnung (selbstrechnend)
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnung, kombiniert (selbstrechnend)
  • Musterbrief: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Für die Korrespondenz mit den Mietern:

  • Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Ankündigung einer Mieterhöhung
  • Zustimmung zur Mieterhöhung
  • Mahnung wegen Mietrückstandes
  • Kündigung fristgemäß
  • Kündigung fristlos
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Hausordnung
  • Abmahnung wegen störender Besucher
  • Besichtigungsverlangen
  • Anschreiben wegen Erstattung der Mietkaution (ggf. mit Aufrechnung)
  • Ablehnung Untervermietung
  • Räumungsaufforderung
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Vorlagen & Rechentabellen:

  • Urlaubs- und Fehltagekarte
  • Quittung zum Selbsteintrag
  • Quittung (netto)
  • Quittung (Brutto 7%)
  • Quittung (Brutto 19%)
  • Geschäftsbuch
  • Kassenbuch
  • Kassenbericht mit Vorsteuer
  • Fahrtenbuch
  • Auftragsbuch
  • Einzugsermächtigung
  • Überweisungsträger (Inland) / Zahlschein
  • Faxvorlage (elegant)
  • Faxvorlage (dringend)
  • Faxvorlage (professionell)
  • Faxvorlage (vertraulich)
  • Kurzbrief / Kurzmitteilung
  • Gesprächsnotiz
  • Gesprächsnotiz für ein Telefonat (Telefonnotiz)
  • Bestellung
  • Lieferschein
  • Belegabrechung (ohne Reisekosten)
  • Schild "Notausgang nach rechts"
  • Notfall- und Alarmplan
  • Schild "Feuerlöscher"
  • Schild "Erste Hilfe"
  • E-mail absence notice / Abwesenheitsnotiz E-Mail
  • Einzelverbindungsnachweis (Telefon- und Internetkosten)
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (5,3 x 18,8), hoch
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (3,0 x 18,8), hoch
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (3,0 x 18,8), quer
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (5,3 x 18,8), quer
  • Protokoll-Vorlage für Meetings und Konferenzen

Muster-Rechnungen & Belege:

  • Rechnung Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuer
  • Rechnung für das Inland (Umsatzsteuer wahlweise 7% oder 19%)
  • Rechnung für den Export
  • Rechnung für die Europäische Union
  • Anzahlungsrechnung
  • Endrechnung nach erfolgter Anzahlungsrechnung
  • Kleinbetragsrechnung
  • Beleg auf Englisch (Receipt)
  • Buchungsbeleg
  • Bewirtungsbeleg (Bewirtungsaufwendungen)
  • Gutschrift
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Gehen Sie sicher, dass Ihre Mahnung, Abmahnung oder Aufforderung juristisch korrekt verfasst ist.



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Vorlagen zum Thema Kündigung:

  • Kündigung (Eigenbedarf)
  • Kündigung (fristgemäß)
  • Kündigung (fristlos, wegen Mietschuld)
  • Kündigung (fristlos)
  • Aufforderung zur Räumung
  • Räumungsklage

 

Aufforderungen:

  • Begleichen von Mietrückständen
  • Rückbau von Einbauten und Umbauten
  • Erledigung von Schönheitsreparaturen
  • Ausübung des Pfandrechtes
  • Zusage zu einer Erhöhung der Miete
  • Ausstellung einer Einzugsermächtigung
  • Übernahme von Kosten zur Reparatur eines verstopften Abflusses
  • Befolgung der Hinweise zum richtigen Lüften

Abmahnungen wegen:

  • Ungenehmigter Einbauten
  • Missachtung der Hausordnung
  • Störung durch Besucher
  • Taubenfütterung
  • Ausbleibens der Begleichung der Kaution
  • Ungenehmigter Untervermietung
  • Gewerblicher Nutzung ohne einwilligung des Vermieters
  • Unterlassener Winterräumung
Vorlagen-Paket Betriebskostenabrechnung

Für Vermieter: Die wichtigsten Vordrucke & Ratgeber zur Betriebskosten- abrechnung.



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  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Kontrolle der Betriebskostenabrechnung (Checkliste)
  • Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Rückgriff auf Mietkaution wegen ausstehender Nachzahlung aus Betriebskosten-Abrechnung
  • Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • Zusatzvereinbarung über gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung
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Ihr Vorteil: Gegenüber konventionellen Lösungen (z.B. Word und Excel) spart Ihnen der Einsatz von WISO Hausverwalter jede Menge Zeit bei der Buchführung und Datenverwaltung. Gleichzeitig haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Nebenkostenabrechnungen immer der aktuellen Rechtslage entsprechen. Änderungen im Mietrecht werden automatisch per Update in die Software eingespielt.
 
WISO Hausverwalter ist der optimale Partner, um die Hausverwaltung einfach und rechtssicher zu erledigen.
 
Das Programm bietet alle wichtigen Verwaltungsfunktionen in einer einfach zu bedienenden, komfortablen Arbeitsumgebung. Zahlreiche Assistenten unterstützen Sie bei der Arbeit. Schritt für Schritt fragt das Programm alle erforderlichen Informationen ab. So können Sie sicher sein, dass Sie bei wichtigen vertraglichen Änderungen (z. B. Mieterwechsel) oder bei der Buchhaltung nichts übersehen oder vergessen.
 
Haben Sie Ihre Basisangaben erfasst, erzeugt das Programm alle erforderlichen Auswertungen mit wenigen Mausklicks. So erstellen Sie schnell die erforderlichen Dokumente und sind zudem sicher, dass diese der aktuellen Rechtslage entsprechen.
 
Ihre Korrespondenz erledigen Sie weiterhin wie gewohnt, z.B. mit Word. Die Dokumentenverwaltung von WISO Hausverwalter sorgt anschließend dafür, dass Sie neue und vorhandene Briefe, Rechenblätter und die vom Programm generierten Auswertungen den einzelnen Einheiten direkt zuordnen können.
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