Wenn der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter Um- oder Einbauten in der Wohnung vornimmt, so können die Kosten dafür auf verschiedene Weise mit der Miete verrechnet werden. In diesem Vertrag werden für den Ausgleich u.a. folgende Möglichkeiten vorgeschlagen: Ermäßigung der Kaltmiete, temporärer Verzicht auf Mieterhöhung, einmaliger Zuschuss zu den Kosten oder Beteiligung an den Materialkosten. Der Mieter verzichtet dafür auf den Ausbau beim Auszug aus der Wohnung. Muster für einen Ausgleichsvertrag hier downloaden und beliebig oft verwenden.