Halteranfrage

nach Verkehrsunfall

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und keine Angaben des Unfallbeteiligten außer das amtliche Kennzeichen, können Sie bei der Zulassungsstelle des Unfallgegners eine einfache Registerauskunft fordern. So ist es möglich die Personalien und auch die Kontaktdaten der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten zu erhalten. Die Auskunft kann nur schriftlich per Brief oder Fax gestellt werden. Eine Auskunft per E-Mail wird von der Behörde ncht erteilt. Nutzen Sie für die sogenannten Halteranfrage diesen rechtssicheren Musterbrief. Die Vorlage muss von Ihnen nach dem Download nur noch ausgefüllt und versendet werden.

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Was sollte ich bie der Halteranfrage noch beachten?

Die Zulassungsstellen fordern für die Auskunftserteilung eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Höhe von 5,10 Euro. Um die Gebühr zu begleichen, haben Sie die Möglcihkeit Ihrer Anfrage gleich einen Verrechnungsscheck mit bei zu legen. Die meisten Zulassungsstellen erteilen Ihnen aber auch die Auskunft und legen dem Auskunftsschreiben ein Überweisungsformular bei. Die Forderung muss dann innerhalb einer bestimmten Frist beglichen werden.  



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