Aufforderung Sicherheitsleistung Handwerker
Bauhandwerkersicherheit gem. §648a BGB
Aus Angst keine Aufträge zu erhalten verzichten viele Handwerker auf die Zahlung von Sicherheiten. Dabei ist der Anspruch auf diese gesetzlich festgelegt und kann sowohl vor als auch nach erfolgter Abnahme geltend gemacht werden. Der Verzicht auf Sicherheitszahlungen kann schlimme Folgen haben, z.B. im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres Auftraggebers. Diese Vorlage zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Auftraggeber höflich und dennoch bestimmt zur Sicherheitszahlung auffordern.
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